Liebe MitgliederInnen,
Liebe TanzsportfreundInnen,

Ab Montag gilt eine erneute Verschärfung der Corona-Regeln im Land Schleswig-Holstein (Verordnung). Unser Tanz-Haus darf ab Montag ausschließlich von Personen betreten werden, die entwedet geimpft oder genesen sind. Der Nachweis ist den Trainern oder anwesenden des Vorstands vorzuzeigen.

Ab dem 22.11.2021 dürfen ausschließlich Personen mit einem gültigen Impfnachweis oder Genesenennachweis das Tanzhaus betreten!

Von dieser Regelung ausgenommen sind alle schulpflichtigen Kinder und Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die schulpflichtigen Kinder bekommen von der Schule einen Nachweis, dass sie innerhalb eines schulischen Hygiene-Konzeptes zweimal die Woche getestet werden und sollten diesen Nachweis schnellstmöglich mitbringen und dem Trainer vorlegen.

Ich möchte euch ganz persönlich darum bitten die Situation ernst zu nehmen. Wir haben vermutlich alle kaum noch einen Nerv oder Verständnis für die Maßnahmen, aber sie sind leider notwendig. Ich möchte euch außerdem Aufrufen die Möglichkeit der kostenlosen Tests in den Testzentren in Schleswig-Holstein wahrzunehmen, da die 2G-Regel alleine das Infektionsgeschehen nicht eindämmen wird.

Beste Grüße,
Tristan.