Erste Lockerungen – 3G Regel

Liebe MitgliederInnen,
Liebe TanzsportfreundInnen,

Seit Donnerstag den 03.03.2022 gibt es eine erste Lockerung der Corona Regelungen im Land Schleswig-Holstein (Verordnung). Unser Tanz-Haus darf seit Donnerstag wieder von Personen betreten werden, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis ist den Trainern vorzuzeigen.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass vorgelegte Schnelltests nicht älter als 24h und PCR-Tests nicht älter als 48h sein dürfen.

Apotheken dürfen Impfzertifikat ausstellen | Gelbe Liste

Von dieser Regelung ausgenommen sind alle schulpflichtigen Kinder und Kinder, sowie noch nicht eingeschulte Kinder.
Die schulpflichtigen Kinder bekommen von der Schule einen Nachweis, dass sie innerhalb eines schulischen Hygiene-Konzeptes zweimal die Woche getestet werden und sollten diesen Nachweis schnellstmöglich mitbringen und dem Trainer vorlegen.

Auf 2G folgt 2G+

Neue Landesverordnung zu Covid-19

Leider wird es ab Mittwoch den 12.01.2022 eine Verschärfung der Corona-Regeln geben. Die weiterführenden Einschränkungen sind euch vermutlich schon bekannt. Die offizielle Landesverordnung ist nun auch veröffentlicht:

Landesverordnung ab 12.01.2022

Folgende Regeln gelten ab Mittwoch:
2G plus für den Zugang zum Tanz-Haus. Alle Personen die das Tanz-Haus betreten müssen also einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen (oder einen mitgebrachten vor Ort durchführen). Davon ausgenommen sind:

  • Personen mit der Boosterimpfung (3 × mRNA, einmal Johnsen&Johnsen + 1 × mRNA),
  • Personen mit Status geimpft, geimpft genesen,
  • Schulpflichtige Kinder bis 16 Jahre mit entsprechender Bescheinigung der Schule.

Folgende Abbildung als einfache Zusammenfassung:

Wer benötigt einen Test? Wer gilt als geboostert? (Quelle: Hamburger Sportbund)
Wie ist die Situation für Kinder? (Quelle: Hamburger Sportbund)

Es gilt auch eine Maskenpflicht für Innenbereiche, die für Sporteinrichtungen nicht expilzit ausgesprochen wird. Deshalb belassen wir es bei der Empfehlung Maske zu tragen. Für Eltern, die ihre Kinder begleiten gilt die Maskenpflicht nachwievor.

Lasst es uns weiter durchstehen und auf bessere Zeiten hoffen. Bleibt gesund!

Mitgliederversammlung 2021 2.0

Außerordentliche Mitgliederversammlung vom 16.12.2021

Am 16.12.2021 haben wir als Vorstand eine zweite Mitgliederversammlung einberufen. Wir sahen uns dazu gezwungen, weil wir euch über die Lage informieren wollten, wie es im Corona-Jahr 2021 für die Tanzsportabteilung lief und welche Maßnahmen wir für notwendig halten, um gut ins Jahr 2022 zu starten.

Vor dem Start der Versammlung, inkl. 2G, Abstand und viel Vernunft :o)

Die vorgeschlagenen Punkte wurden alle einstimmig angenommen, wodurch die Tansportabteilung wieder positiv in das Jahr 2022 starten kann. Darunter waren zwei wichtige Entscheidungen bezüglich der finanziellen Ausstattung unserer Abteilung, sowie die Wahl eines kommissarischen 2. Vorsitzenden. Wir freuen uns ab sofort auf die Unterstützung von Ralf Reinermann im Vorstand der Tanzsportabteilung.

Das Protokoll wird an alle Mitglieder per E-Mail versandt. Sollte jemand das Protokoll nicht erhalten haben, bitten wir um eine Meldung unter vorstand@atsv-tanzen.de.

Wir wünschen euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022.