Neue Landesverordnung zu Covid-19

Leider wird es ab Mittwoch den 12.01.2022 eine Verschärfung der Corona-Regeln geben. Die weiterführenden Einschränkungen sind euch vermutlich schon bekannt. Die offizielle Landesverordnung ist nun auch veröffentlicht:

Landesverordnung ab 12.01.2022

Folgende Regeln gelten ab Mittwoch:
2G plus für den Zugang zum Tanz-Haus. Alle Personen die das Tanz-Haus betreten müssen also einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen (oder einen mitgebrachten vor Ort durchführen). Davon ausgenommen sind:

  • Personen mit der Boosterimpfung (3 × mRNA, einmal Johnsen&Johnsen + 1 × mRNA),
  • Personen mit Status geimpft, geimpft genesen,
  • Schulpflichtige Kinder bis 16 Jahre mit entsprechender Bescheinigung der Schule.

Folgende Abbildung als einfache Zusammenfassung:

Wer benötigt einen Test? Wer gilt als geboostert? (Quelle: Hamburger Sportbund)
Wie ist die Situation für Kinder? (Quelle: Hamburger Sportbund)

Es gilt auch eine Maskenpflicht für Innenbereiche, die für Sporteinrichtungen nicht expilzit ausgesprochen wird. Deshalb belassen wir es bei der Empfehlung Maske zu tragen. Für Eltern, die ihre Kinder begleiten gilt die Maskenpflicht nachwievor.

Lasst es uns weiter durchstehen und auf bessere Zeiten hoffen. Bleibt gesund!