Liebe MitgliederInnen,
Liebe TanzsportfreundInnen,

Seit Donnerstag den 03.03.2022 gibt es eine erste Lockerung der Corona Regelungen im Land Schleswig-Holstein (Verordnung). Unser Tanz-Haus darf seit Donnerstag wieder von Personen betreten werden, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis ist den Trainern vorzuzeigen.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass vorgelegte Schnelltests nicht älter als 24h und PCR-Tests nicht älter als 48h sein dürfen.

Apotheken dürfen Impfzertifikat ausstellen | Gelbe Liste

Von dieser Regelung ausgenommen sind alle schulpflichtigen Kinder und Kinder, sowie noch nicht eingeschulte Kinder.
Die schulpflichtigen Kinder bekommen von der Schule einen Nachweis, dass sie innerhalb eines schulischen Hygiene-Konzeptes zweimal die Woche getestet werden und sollten diesen Nachweis schnellstmöglich mitbringen und dem Trainer vorlegen.