Liebe MitgliederInnen,
Liebe TanzsportfreundInnen,

Ab Montag gilt eine erneute Verschärfung der Corona-Regeln im Land Schleswig-Holstein (Verordnung). Unser Tanz-Haus darf ab Montag ausschließlich von Personen betreten werden, die entwedet geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis ist den Trainern vorzuzeigen.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass vorgelegte Schnelltests nicht älter als 24h und PCR-Tests nicht älter als 48h sein dürfen.

Apotheken dürfen Impfzertifikat ausstellen | Gelbe Liste

Von dieser Regelung ausgenommen sind alle schulpflichtigen Kinder und Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die schulpflichtigen Kinder bekommen von der Schule einen Nachweis, dass sie innerhalb eines schulischen Hygiene-Konzeptes zweimal die Woche getestet werden und sollten diesen Nachweis schnellstmöglich mitbringen und dem Trainer vorlegen.

Dies ist für alle Beteiligten sicher nicht einfach umzusetzen. Ich bitte euch alle darum mitzumachen und euch an die Regeln zu halten, damit wir den Betrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten können.

Beste Grüße,
Tristan.

Grafik zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")