Einladung Mitgliederversammlung 2022

Einladung Mitgliederversammlung
am 28.04.2022 um 19:30 im Tanzhaus

Liebe MitgliederInnen,

Am Donnerstag den 28.04.2022 werden wir unsere jährliche Mitgliederversammlung abhalten.

Folgende Tagesordnung setzen wir an:

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Berichte der Abteilungsleitung
  3. Entlastung der Abteilungsleitung
  4. Anträge, Änderung der Abteilungsordnung
  5. Wahlen: 2.Vorsitzende*r, Pressewart*in, Jugendwart*in, Schriftführer*in, Sportwart*In, 2. Kassenprüfer*in
  6. Termine
  7. Sonstiges

Wir freuen uns auf euch!

Erste Lockerungen – 3G Regel

Liebe MitgliederInnen,
Liebe TanzsportfreundInnen,

Seit Donnerstag den 03.03.2022 gibt es eine erste Lockerung der Corona Regelungen im Land Schleswig-Holstein (Verordnung). Unser Tanz-Haus darf seit Donnerstag wieder von Personen betreten werden, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis ist den Trainern vorzuzeigen.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass vorgelegte Schnelltests nicht älter als 24h und PCR-Tests nicht älter als 48h sein dürfen.

Apotheken dürfen Impfzertifikat ausstellen | Gelbe Liste

Von dieser Regelung ausgenommen sind alle schulpflichtigen Kinder und Kinder, sowie noch nicht eingeschulte Kinder.
Die schulpflichtigen Kinder bekommen von der Schule einen Nachweis, dass sie innerhalb eines schulischen Hygiene-Konzeptes zweimal die Woche getestet werden und sollten diesen Nachweis schnellstmöglich mitbringen und dem Trainer vorlegen.

Auf 2G folgt 2G+

Neue Landesverordnung zu Covid-19

Leider wird es ab Mittwoch den 12.01.2022 eine Verschärfung der Corona-Regeln geben. Die weiterführenden Einschränkungen sind euch vermutlich schon bekannt. Die offizielle Landesverordnung ist nun auch veröffentlicht:

Landesverordnung ab 12.01.2022

Folgende Regeln gelten ab Mittwoch:
2G plus für den Zugang zum Tanz-Haus. Alle Personen die das Tanz-Haus betreten müssen also einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen (oder einen mitgebrachten vor Ort durchführen). Davon ausgenommen sind:

  • Personen mit der Boosterimpfung (3 × mRNA, einmal Johnsen&Johnsen + 1 × mRNA),
  • Personen mit Status geimpft, geimpft genesen,
  • Schulpflichtige Kinder bis 16 Jahre mit entsprechender Bescheinigung der Schule.

Folgende Abbildung als einfache Zusammenfassung:

Wer benötigt einen Test? Wer gilt als geboostert? (Quelle: Hamburger Sportbund)
Wie ist die Situation für Kinder? (Quelle: Hamburger Sportbund)

Es gilt auch eine Maskenpflicht für Innenbereiche, die für Sporteinrichtungen nicht expilzit ausgesprochen wird. Deshalb belassen wir es bei der Empfehlung Maske zu tragen. Für Eltern, die ihre Kinder begleiten gilt die Maskenpflicht nachwievor.

Lasst es uns weiter durchstehen und auf bessere Zeiten hoffen. Bleibt gesund!